• Die 3 G Regel (genesen, geimpft, getestet) Gilt nicht für Patienten unserer Praxis. Sofern Sie sich aufgrund einer gültigen Heilmittelverordnung bei uns in Behandlung befinden. D.h. hier entfällt die Nachweispflicht.
  • Für alle Selbstzahlerleistungen und Gutscheinanwendungen ist die 3 G Regel anzuwenden

Testnachweis für Personen:

  • Für alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, gilt eine Pflicht zur Vorlage eines negativenAntigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

FFP-2 Maske:

  • künftig muss nicht mehr unbedingt eine FFP2-Maske getragen werden. Eine sogenannte OP-Maske reicht aus. Neuer Standard sind medizinische Masken. Dies betrifft nun also auch die Patienten! Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt oder nicht.